Andreas Marr

Fachanwalt für Sozialrecht

 

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Stichtag 31.12.2009 für Überprüfungsanträge bei ALG II Bescheiden

Die anhaltend hohe Erfolgsquote in Verfahren vor den Sozialgerichten und in Widerspruchsverfahren zeigt, dass insbesondere zu Beginn der ALG II Berechnung am 01.01.2005 zahlreiche Bescheide zu geringe Leistungen gewährt haben.

Da es sich um Sozialleistungsbescheide handelt, können diese bis zu 4 Jahren rückwirkend nochmals überprüft werden, um sich bislang nicht gewährte Leistungen nachzahlen zu lassen (§ 44 SGB X Zehntes Sozialgesetzbuch)

Diese Nachzahlungen sind grundsätzlich mit 4 % zu verzinsen.

Da die Überprüfung nur 4 Jahre rückwirkend möglich ist, kann der Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2005 nur mit Antrag bis zum 31.12.2009 nochmals überprüft werden. Mit einem erst im Januar 2010 gestellten Antrag sind bis dahin nicht geprüfte Bescheide aus dem Jahr 2005 dauerhaft bestandskräftig.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere in den ersten Jahren der ALG II Bewilligung besonders viele fehlerhafte Bescheide erlassen wurden.

Der Überprüfungsantrag ist aus nachfolgenden Gründen sinnvoll:

1. Die Regelleistungen für die 6-13jährigen Kinder wurden vom BSG für verfassungswidrig erklärt. Diesbezüglich sind Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. In der mündlichen Verhandlung am 20.10.2009 erklärt des BVerfG, dass die Regelleistungen mit großer Wahrscheinlichkeit für die Kinder zu gering bemessen wurden. Der Überprüfungsantrag muss bis vor der Urteilsverkündigung des Bundesverfassungsgerichts eingelegt worden sein. Diese wird im Januar/Februar 2010 erwartet. Der Überprüfungsantrag sollte bis Ende Dezember 2009 gestellt sein, da er dann auch noch bis zum Jahr 2005 zurückwirkt. Wird er später gestellt, wirkt er nur bis 2006 zurück. Nach Urteilsverkündung durch das BVerfG ist ein Überprüfungsantrag nicht mehr möglich. Sollte der Überprüfungsantrag abgelehnt werden, ist ein Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid notwendig, um das Verfahren offen zu halten. Wenn die Behörde lediglich mitgeteilt hat, dass sie mit der Entscheidung noch bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will, ist kein Widerspruch notwendig. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift. Hierbei können Sie sich gern an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

2. Oftmals wurden die Unterkunftskosten fehlerhaft berechnet. Insbesondere wurden die Betriebskostennachzahlungen, ZASO-Gebühren, Hausmüllgebühren, Straßenausbaubeiträge, Anschlussbeiträge Abwasser, Schuldzinsen und Tilgungsleistungen bei Restschulden des Darlehens bis 12.500,- , Heizkosten und deren Nachzahlungen, Stromkosten für Elektroheizung, etc. nicht ausreichend berechnet.

3. Auch erfolgte bei der Einkommensanrechnung Fehler, z.b. steuerfreie Nachtschicht- und Feiertagszuschläge, Fahrtkosten, Freibeträge, Unterhaltszahlungen; BAföG Freibeträge wurden zu bei Schüler-BAföG zu gering bemessen; etc.

4. Schließlich wurden auch öfters die Zuschläge nach § 24 SGB II (befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II) nicht berechnet. Dieser Zuschlag ist zu gewähren wenn vor dem ALG II höheres ALG I gezahlt wurde und sich durch den ALG II Bezug eine Einkommensdifferenz ergibt.

5. Auch bei Selbständigen wurde die Zuschläge zur privaten Kranken- und Rentenversicherung oft nicht gewährt, auf die eine hilfebedürftiger Selbständiger Anspruch hat.

6. Auch aus formalen Gründen waren im Jahr 2005 die Erstattungsbescheide zahlreich fehlerhaft und Betroffene können sogar bereits eingezahlte Gelder zurückfordern.

Ganz Wichtig !!!!

Lassen Sie sich den Eingang des Überprüfungsantrags/ Widerspruchs beim Amt auf einer Kopie schriftlich bestätigen oder schmeißen Sie den Widerspruch nur mit einem Zeugen ein. Schicken Sie den Antrag per Einschreiben. Um den Anspruch auf Nachzahlung zu sichern, müssen Sie im Zweifel den Zugang der Schreiben beim Amt beweisen.

Falls die Behörde in einem der Bescheide ausnahmsweise wegen eines behördeninternen Berechnungsfehlers zu hohe Leistungen bewilligt hat, haben Sie Vertrauensschutz und es bleibt bei der zu hohen Bewilligung, so dass dabei auch keine Rückforderungen folgen können.

 Im Anhang finden Sie einen Musterüberprüfungsantrag für das Jahr 2005 mit dem die Bescheide nochmals geprüft werden können.

Musterüberprüfungsantrag 2005 word.Dokument
 

Musterüberprüfungsantrag      Pdf Dokument

 

 

 

Andreas Marr

Rechtsanwalt

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